Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 24.11.2021

Liebe Schulgemeinde,

hier das Schulschreiben aus dem HKM zu den Neuregelungen für den Schulbetrieb ab 24.11.2021.

Zusammengefasst wichtig:

  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 auch am Sitzplatz.
  • Ab MITTWOCH, 24.11.2021 wird bundesweit eine sogenannte 3G-Pflicht am Arbeitsplatz eingeführt. D.h., dass Arbeitsstätten nur betreten werden dürfen, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte geimpft, genesen oder getestet sind und einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben.
  • Testung der nicht geimpften und nicht genesenen Lehrkräfte und des sonstigen Personals an Schulen: Ab Mittwoch kann ein gültiger Testnachweis per Selbsttest nur noch dann erlangt werden, wenn dieser unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird. Bitte verwenden Sie dafür das Formular im Anhang und geben Sie den Testnachweis vor (!) Unterrichtsbeginn im Sekretariat ab. Alternativ kann die Testung selbstverständlich auch von einem Testzentrum vorgelegt werden.
  • Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen.
  • Rechtzeitig zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schulen eine Neuauflage des Testhefts.
  • Veranstaltungen in der Schule: Aufgrund der neuen Bestimmungen für Veranstaltungen ab 25 Personen (Kinder — auch unter 6 Jahren — werden hierbei ebenso wie geimpfte und genesene Personen mitgezählt) gilt ab Donnerstag, dem 25.11.2021, dass grundsätzlich nur geimpfte und genesene Personen (sog. 2G -Regelung) an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen dürfen. Dies gilt somit auch für Elternabende, Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Berufsmesssen, Schulfeste sowie Schulfeiern wie Advents- oder Weihnachtsfeiern etc. • Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die älter als 6 Jahre sind, gilt die Verpflichtung, durchgängig eine medizinische Maske zu tragen (Ausnahme: Veranstaltungen im Freien, sofern dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände eingehalten werden kann).
  • Regelmäßige schulische Veranstaltungen (wie Unterricht, Ganztagsangebote oder Förderkurse) sind von der 2G-Pflicht ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass ich hier nur die wichtigsten Punkte zusammengefasst habe und lesen Sie bitte die ausführlichen Regelungen!

Mit freundlichen Grüßen

Konstanze Kreutzer

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Schulleiterin

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