Schulordnung

Schulordnung

 

  1. Präambel

In unserer Schule kommen täglich viele Menschen zusammen. Jeder einzelne hat bestimmte Wünsche, Aufgaben und Pflichten. Damit sich alle Mitglieder der Schulgemeinde wohlfühlen können, muss jeder für sein Handeln die Verantwortung übernehmen und Rücksicht nehmen. Das Schulleben wird gemeinsam mit dem Ziel gestaltet, dass in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung und Toleranz gearbeitet werden kann. Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen sich hier wohl und sicher fühlen.

Unsere Leitbild lautet: Verstehen, Verantworten, Vertrauen

  1. Regeln für das Zusammenleben in der Schule

Schulgelände

Zum Schulgelände gehören die Gebäude A, B und C der Grundstufe, die Gebäude E, F und G der Sekundarstufe I sowie die Fachräume im Verwaltungsbau D. Jeder Schulstufe sind Pausenhöfe zugeordnet.

Grundstufe:                              unterer Hof, Hügelhof und Zaungebiet

Sekundarstufe:                         mittlerer und oberer Hof

Für den Sportunterricht werden die Turnhalle, das eingezäunte Außengelände und die Autalhalle genutzt. Das Schulgelände endet östlich an den Bushaltestellen am Lenzhahner Weg und westlich an den Lehrerinnen- und Lehrerparkplätzen zur Ahornstraße. Südlich verläuft die Grenze unterhalb der neuen Turnhalle.

Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, das Schulgelände während der Unterrichtszeit zu verlassen (Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten).

Unterrichts- und Pausenzeiten

  1. Stunde: 08.00 Uhr bis 08.45 Uhr
  2. Stunde: 08.45 Uhr bis 09.30 Uhr

20 Minuten Pause

  1. Stunde: 09.50 Uhr bis 10.35 Uhr
  2. Stunde: 10.35 Uhr bis 11.20 Uhr

20 Minuten Pause

  1. Stunde: 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr
  2. Stunde: 12.25 Uhr bis 13.10 Uhr
  3. Stunde: 13.10 Uhr bis 13.55 Uhr (Mittagspause)
  4. Stunde: 13.55 Uhr bis 14.40 Uhr
  5. Stunde: 14.40 Uhr bis 15.25 Uhr

Schulweg

Der Schulweg ist nach dem Schulwegplan zurückzulegen. Eltern, Schülerinnen und Schüler werden über den Schulweg informiert. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benutzen die Fahrradständer auf dem mittleren Schulhof. Auf dem Schulgelände und in Klassenräumen sind Skateboards, Waveboards und Roller verboten.

(Schulwegplan 2018)

Unterrichtsbeginn

Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf den jeweiligen Schulhöfen auf. Alle versammeln sich beim ersten Gong an den Aufstellplätzen.

(Skizze Aufstellplätze als Aushang im Lehrerzimmer/Homepage/Klassenräumen)

Unterrichtsende

Die Lehrkraft beendet den Unterricht und verschließt den Unterrichtsraum. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen nach ihrer letzten Unterrichtsstunde das Schulgelände. Die Fahrschülerinnen und -schüler begeben sich an die Aufstellplätze der Bushaltestelle, die anderen gehen auf direktem Weg nach Hause.

Ordnung und Gestaltung der Klassenräume

Jede Klasse und jeder Kurs ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Klassen-, Kurs- oder Fachraum. Wöchentlich werden zwei Schülerinnen oder Schüler zum Tafel- und/oder Ordnungsdienst bestimmt. Die Namen werden im Klassen- und Kursbuch vermerkt. In der Grundstufe sind die Dienste für alle gut sichtbar im Klassenraum ausgehängt.

Zum Ordnungsdienst gehören:

  • das tägliche Ausfegen
  • die Müllentsorgung von Papiermüll
  • das Säubern der Tafel

Die Stühle werden hoch gestellt. Der Raum wird sauber und aufgeräumt verlassen. Die Fenster werden nach Unterrichtsende geschlossen. Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer sind gleichermaßen für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.

Das Pausengelände wird durch den Hofdienst einer Klasse täglich am Ende der zweiten Pause gesäubert.

Verhalten der Fahrschüler

Schülerinnen und Schüler, die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs benutzen, unterliegen

den Beförderungsbedingungen des ÖPNV und benötigen von dem jeweiligen Verkehrsträger einen Fahrausweis.

Damit die Schülerbeförderung ohne größere Probleme oder Konflikte stattfindet, müssen auch hier Regeln eingehalten werden:

  •   Für die Beförderung in den Bussen der ORN ist es Voraussetzung, dass Schülerinnen und Schüler Rücksicht aufeinander nehmen, die Einrichtungen der Busse nicht beschädigen und dafür sorgen, dass der zur Verfügung stehende Platz genutzt wird. Ältere und größere Schülerinnen und Schüler müssen auf jüngere und kleinere Kinder Rücksicht nehmen.
  • Grundschülerinnen und -schüler haben immer Vorrang!
  •  Ankommende Schülerinnen und Schüler verlassen den Busbereich sofort und begeben sich auf die Schulhöfe.
  • Nach Unterrichtsschluss nutzen die Fahrschülerinnen und -schüler den nächstmöglichen Bus.
  •  Grundschülerinnen und -schüler warten nach Schulschluss nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem benachbarten Schulhofbereich im Sichtfeld der Busaufsicht.
  • Erst wenn die ankommenden oder wartenden Busse ihre Türen geöffnet haben, gehen die Schülerinnen und Schüler langsam und ohne zu drängeln zum Einstieg der Busse.
  • Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft ist zu folgen.

 

  1. Allgemeine Verhaltensregeln

Beschädigungen vermeiden

Es ist darauf zu achten, dass kein Schuleigentum beschädigt wird.

Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln,  Bücher sind einzubinden.

Wer aus Unachtsamkeit oder mutwillig etwas beschädigt, muss den Schaden ersetzen.

Umgangsformen

Das gemeinsame Miteinander ist höflich und rücksichtsvoll. Im Sprachgebrauch wird auf eine respektvolle Ausdrucksweise geachtet.

  • Mützen, Kappen und Kapuzen werden in den Unterrichtsräumen abgenommen.
  • Während der Schulstunden und in der Cafeteria werden Jacken und Mäntel ausgezogen.
  • Elektronische Kommunikationsgeräte sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und dürfen ohne Anweisung der Lehrkraft erst nach Verlassen der Schule wieder eingeschaltet werden.
  • Das Fotografieren oder Aufzeichnen während des Unterrichts und in den Pausen ist nicht gestattet.
  • Bei Missachtung dieser Regel muss das Gerät im Sekretariat abgegeben werden und darf erst am Ende des Schultages von der Schülerin/dem Schüler abgeholt werden; bei wiederholten Verstößen ausschließlich von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
  • Das Kaugummikauen in der Schule und das Spucken auf den Schulhöfen sind nicht erlaubt.

Wertgegenstände

Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertgegenstände, technische Geräte und Geldbeträge.

Verletzungsgefahren und Unfälle

Zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen ist das Mitbringen folgender Gegenstände untersagt: Feuerzeuge, Messer aller Art, Knallkörper, Skateboards etc.

Harte Bälle sind für das Spielen auf den Schulhöfen ungeeignet.

Zur Erstversorgung kleinerer Unfälle während der Schulzeit gibt es einen Schulsanitätsdienst.

  1. Infosystem

Informationen

Aktuelle und langfristige Informationen der Schulleitung, z. B. Vertretungspläne, Aufsichtspläne, Hinweise usw. werden an den Informationstafeln des Hauptgebäudes, im Glasbau sowie den Grundstufengebäuden A und B ausgehängt. Die Informationstafel des Hauptgebäudes ist außerdem für Mitteilungen der Schülervertretung (SV) und des Schulelternbeirats vorgesehen.

Des Weiteren befinden sich aktuelle Informationen auf der Homepage unter www.theisstalschule.de.

Krankmeldungen bei Schülerinnen und Schülern

In der Grundstufe muss die Krankmeldung am ersten Tag durch Eltern oder Mitschüler möglichst beim Klassenlehrer erfolgen. Gibt es keine Meldung zum Verbleib einer fehlenden Schülerin/eines fehlenden Schülers, wird die Schule aktiv.

Pausenregeln

  • Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausenzeiten auf den zugewiesenen Pausenhöfen.
  • Durch Pausenspiele dürfen andere nicht gefährdet oder belästigt werden.
  • Bäume und Sträucher auf dem Schulgelände sind nicht zum Klettern geeignet.
  • In den Wintermonaten ist das Werfen mit Schneebällen aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Die aufsichtführende Lehrkraft greift umgehend bei erkennbaren Konflikten ein. Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Für die Grundstufe gilt eine gesonderte Regenpausenregelung (siehe Infos A bis Z).
  • Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum. Auf Sauberkeit ist besonders zu achten.

Mittagspause

In der Mittagspause wird von Montag bis Freitag ein warmes Mittagessen in der Cafeteria angeboten. Die Schülerinnen und Schüler, die am Mittagstisch teilnehmen, stellen die Schultaschen ordentlich im Vorraum zur Cafeteria ab. Das Mittagessen wird geordnet und in Ruhe eingenommen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 4 bis 6, die nicht am Mittagstisch teilnehmen, verbringen die Mittagspause unter Aufsicht auf dem oberen Schulhof. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7, 8, 9 und 10 können das Schulgelände in der Mittagszeit verlassen und unterstehen keiner direkten Aufsicht, wenn das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorliegt.

  1. Nachwort

Diese Regeln bilden die Grundlage für unser gemeinsames schulisches Zusammensein.

Verstöße gegen die Schulordnung werden mit geeigneten pädagogischen Mitteln und

Ordnungsmaßnahmen geahndet, die im Hessischen Schulgesetz verankert sind.

In der Schule gelten alle Gesetze und Richtlinien, die das öffentliche Leben regeln, wie z. B. das Kinder- und Jugendschutzgesetz.

Stand: März  2018