Neue Regelung für Notbetreuung zum 20.03.2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


am 18.03. und am 20.03.20 hat die Hessische Landesregierung die Möglichkeiten
der Notbetreuung erweitert. Bestehen bleibt die Regelung: Für Schülerinnen und
Schüler der Klassen 1-6 wird von 8.00-13.00 Uhr eine Notbetreuung angeboten,
wenn Eltern in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu muss ein Anmeldebogen
ausgefüllt werden und Sie müssen eine Bestätigung des Arbeitsgebers vorlegen,
dass Sie unverzichtbar in einem in infrastrukturell-kritischen Bereich tätig sind.
Neu
ist: Es reicht ab Montag, den 23.03.2020 aus, wenn ein Erziehungsberechtigter in
einem infrastrukturell-kritischen Bereich tätig ist und auch die Berufsgruppen wurden
erweitert. Diese Regelung gilt nicht, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt oder in
Kontakt mit infizierten Personen steht oder stand.

Wenn Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie dies bitte
bis Montag, 23.03.2020, an das
Sekretariat, bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

für die Grundstufe: Frau Wenzel:
für die Sekundarstufe I: Frau Kreutzer:

Bitte beachten Sie weiter, dass das Ziel aller Maßnahmen die Eindämmung der
Verbreitung des Corona-Virus ist. Die Einschränkungen sind für uns alle eine
Herausforderung. Dennoch möchten wir Sie bitten, die entsprechenden
Hygienemaßnahmen einzuhalten und soziale Kontakte zu reduzieren. Leider kommt
es immer noch vor, dass Schülerinnen und Schüler sich in größeren Gruppen treffen.
Dies widerspricht aus meiner Sicht dem Sinn der Schließung der Schule.
Bleiben Sie gesund
und achten Sie gut auf sich und Ihre Mitmenschen.

gez. Konstanze Kreutzer, Schulleiterin

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