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Einschulung Klasse 1

Im Sommer ist es so weit: Ihr Kind wird ein Schulkind. Nachfolgend wollen wir Sie kurz über die Abläufe an unserer Schule und die gesetzlichen Bestimmungen zur Einschulung informieren. Diese Informationen sollen dazu beitragen, dass der Übergang Ihres Kindes aus dem Kindergarten in unsere Schule reibungslos geschieht und ein guter Start in das Schulleben gelingt.

Einen interessanten und informativen Einblick in die Arbeit der ersten Klassen und der gesamten TTS erhalten Sie auch immer am Tag der offenen Tür, der in der Regel im November jeden Jahres stattfindet. Sie werden über einen Aushang in den Kitas darüber informiert.

 

Sandra Scheinig
(Grundstufenleitung)

Ablauf an der Theißtalschule

Die Schulanmeldung läuft jedes Jahr gleich ab. Den Terminplan zum aktuellen Schuljahr finden Sie im Downloadbereich.

a) Informationsabend in der Theißtalschule
Anfang des Jahres findet immer ein gemeinsamer Informationsabend der Theißtalschule und der Lenzenbergschule statt. (genauer Veranstaltungsort steht im aktuellen Terminplan)
 
b) Anmeldung in der Schule
Ende April bzw. Anfang Mai begleiten Sie Ihr Kind zur Theißtalschule Niedernhausen, um es für die Schulaufnahme im Sommer des kommenden Jahres anzumelden. Einen Termin können Sie Ende März telefonisch über das Sekretariat unter der Nummer 06127 90700 vereinbaren.
 
Bei der Anmeldung geben Sie Ihre Anmeldeunterlagen im Sekretariat ab oder füllen diese dort aus (bitte Stammbuch bzw. Geburtsurkunde mitbringen), anschließend findet ein Gespräch mit Ihnen, Ihrem Kind und der Leiterin der Grundstufe oder den Lehrerinnen des Einschulungsteams statt (Zeitaufwand ca. 15 Minuten). Bitte bringen Sie auch den Übergabebogen der Kita inklusive einem Foto Ihres Kindes mit zur Schulanmeldung und ggf. den Portfolioordner.

Der Anmeldetermin für Kann-Kinder findet ebenfalls in diesem Zeitraum statt. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, dass Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll und bringen Sie neben den Anmeldeunterlagen auch einen Antrag auf vorzeitige Einschulung mit. Das entsprechende Formular erhalten Sie auch im Sekretariat der Theißtalschule.

c) Schulärztliche Untersuchung


Das Gesundheitsamt schreibt die Eltern ab Herbst zur Terminabsprache persönlich an. Die schulärztlichen Untersuchungstermine finden ausschließlich vormittags statt.
 
d) Zusammenarbeit mit dem Kindergarten


Die Theißtalschule arbeitet seit Jahren intensiv mit den örtlichen Kindertagesstätten zusammen. In gemeinsamen Gesprächen findet ein vertrauensvoller Austausch über die Entwicklung der Kinder statt. Die Kindertagesstätten verfügen über wesentliche Informationen, welche für die Einschulung und Beratung der Eltern notwendig sind. Die Erzieherinnen kennen Ihr Kind schon über einen längeren Zeitraum und erleben es täglich bei gemeinsamen Aktivitäten.
 
Dies sind wesentliche Voraussetzungen, um die Kinder in ihrer Entwicklung umfassend einschätzen zu können.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung, die diese notwendige Transparenz ermöglicht.
 
e) Schnuppertag


Jedes Jahr findet ein so genannter „Schnuppertag“ für die Schulanfänger/innen statt. Die Kinder sind eingeladen, bei Spiel und Arbeit ihre neue Schule kennen zu lernen. Der Termin wird Ihnen im Kindergarten im Frühjahr bekannt gegeben.
 
f) Klasseneinteilung


Die Klasseneinteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die u. a. im Einschulungskonzept nachzulesen sind (z. B. gleiche Anzahl an Mädchen und Jungen, möglichst gleiche Klassenstärken). Sie können hierzu einen Wunschpartner nennen.
 
g) 1. Klassen-Elternabend


Im Juni findet für alle Eltern der 1. Klassenelternabend in der Aula des D-Gebäudes statt. Eine Einladung hierzu erhalten Sie über die Kindertagesstätten oder falls Ihr Kind keine ortsansässige Kita besucht per E-Mail oder postalisch.
 
h) 1. Schultag


Der erste Schultag für Ihr Kind finden Sie ebenfalls im Terminplan. Die Schulaufnahmefeier findet in 2 Gruppen um 9.00 Uhr bzw. 10.15 Uhr in der Turnhalle der Theißtalschule statt. Jeweils vorher um 9.00 Uhr bzw. 9.15 Uhr können Sie einen ökumenischen Einschulungsgottesdienst in der katholischen Kirche besuchen.
 

Gesetzliche Bestimmungen

Das Hessische Schulgesetz und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften legen fest:

a) Pflichtkinder
Für Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli 2019 bis 01. Juli 2020 geboren sind, beginnt die Schulpflicht mit dem Schuljahr 2026/2027 darüber hinaus auch für die noch nicht eingeschulten Kinder älterer Jahrgänge.

 

b) Vorzeitige Einschulung („Kann-Kinder“)
Kinder, die nach dem 01. Juli 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können nach §58 Abs. 1 HSchG auf schriftlichen Antrag der Eltern (Formular auch im Sekretariat erhältlich) in die Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.

 

c) Zurückstellung vom Schulbesuch
Bestehen vor der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind kognitiv, körperlich oder sozial-emotional genügend entwickelt ist, um am Unterricht mit Erfolg teilzunehmen, so kann die Schulleitung nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und unter Einbeziehung des Schulpsychologischen und Schulärztlichen Dienstes das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen.

 

d) Vorlaufkurse
Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, nehmen laut Hessischem Schulgesetz ab Montag, den 25.08.2025 an einem verpflichtenden Vorlaufkurs zur Vorbereitung des Schulanfangs teil.

Schulfähigkeit – Was ist das?

Um herauszufinden, ob Ihr Kind schulfähig ist, werden vier Bereiche näher angeschaut:

Emotionale Schulfähigkeit:

  • Zuversicht und Vertrauen in die eigene Person besitzen

  • mit Enttäuschungen umgehen können (verlieren können)

  • neuen, unbekannten Situationen weitgehend angstfrei begegnen können

Soziale Schulfähigkeit:

  • zuhören können und andere aussprechen lassen

  • abwarten können

  • sozial bedeutsame Regeln weitgehend einhalten

Motorische Schulfähigkeit:

  • eine altersgemäße Augen-Hand-Koordination

  • und eine Finger- und Handgeschicklichkeit besitzen

  • Gleichgewichtswahrnehmung besitzen

Kognitive Schulfähigkeit:

  • Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer mitbringen

  • Neugier gegenüber Lernherausforderungen zeigen

  • Merkfähigkeit

Wer stellt die Schulfähigkeit fest?

Ob Ihr Kind schulfähig ist, wird von drei Institutionen festgestellt:

  • Informationen der Kindertagesstätte

  • Beobachtungen der Schule bei der Schulanmeldung und dem Schnuppertag

  • Schuleingangsuntersuchung durch den gesundheitsärztlichen Dienst

Sollte Ihr Kind noch nicht die nötigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulbesuch mitbringen, wird es von der Schulleitung vom Schulbesuch zurückgestellt. Es kann dann für dieses Schuljahr die Vorklasse besuchen, wo es entsprechend gefördert wird.

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