In unserer Schule kommen täglich viele Menschen zusammen.
Hier möchten wir:
• uns wohlfühlen
• frei unsere Meinung sagen können
• ungestört lehren und lernen
• Hilfe bekommen, wenn wir sie brauchen.
Damit uns das gelingt, muss jedes Mitglied der Schulgemeinde
für sein Handeln die Verantwortung übernehmen und Rücksicht
nehmen.
Unser Leitbild lautet: Verstehen, Verantworten, Vertrauen
Dafür bildet die Schulordnung die Basis.
Regeln für das Zusammenleben in der Schule
Das gemeinsame Miteinander ist höflich und rücksichtsvoll.
Im Sprachgebrauch wird auf eine respektvolle Ausdrucksweise
geachtet.
1. Allgemeine Regeln
• Es ist darauf zu achten, dass kein Schuleigentum beschädigt
wird. Wer aus Unachtsamkeit oder mutwillig etwas
beschädigt, muss den Schaden ersetzen.
Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden
gekommene Wertgegenstände, technische Geräte und
Geldbeträge.
• Das Rauchen / Vapen ist an unserer Schule verboten.
Dazu gehören auch alle anderen durch das
Jugendschutzgesetz verbotene Substanzen.
• Das Kaugummikauen in der Schule und das Spucken auf
den Schulhöfen sind nicht erlaubt.
• Elektronische Kommunikationsgeräte sind beim Betreten
des Schulgeländes auszuschalten und dürfen ohne
Anweisung der Lehrkraft erst nach Verlassen der Schule
wieder eingeschaltet werden. Bei Missachtung dieser Regel
muss das Gerät im Sekretariat abgegeben werden und darf
erst am Ende des Schultages von der Schülerin/dem
Schüler abgeholt werden; bei wiederholten Verstößen
ausschließlich von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
• Das Fotografieren oder Aufzeichnen während des
Unterrichts und in den Pausen ist nicht gestattet.
• Zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen ist das
Mitbringen folgender Gegenstände untersagt: Feuerzeuge,
Messer aller Art, Knallkörper.
2. Verantwortlichkeiten der Schülerinnen und Schüler
Über aktuelle und langfristige Informationen der Schulleitung,
z.B. Vertretungspläne, Termine informiere ich mich im
Schulportal oder bei den jeweiligen Aushängen.
Im Unterricht:
• bin ich pünktlich. Vor Unterrichtsbeginn und zum Ende der
Pausen begebe ich mich beim ersten Gong an meinen
Aufstellplatz.
• halte ich mich an die Klassenregeln.
• habe ich meine Schulmaterialien dabei. Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln, Bücher sind einzubinden.
• verlasse ich nicht ohne Genehmigung den Unterrichtsraum
• nehme ich meine Mütze, Kappe, Kapuze etc. ab.
• kaue ich keinen Kaugummi.
Im Schulgebäude
• verhalte ich mich leise.
• renne ich nicht.
• achte ich auf die anderen.
• halte ich die Toiletten sauber.
In den Pausen
• verlasse ich das Schulgebäude und begebe mich auf meinen
Pausenhof.
• nutze ich die Toilette nicht als Aufenthaltsraum.
• verlasse ich nicht ohne Genehmigung den Schulhof.
• verletze und ärgere ich niemanden mit Worten oder Taten.
• löse ich Streitigkeiten ohne Gewalt und suche mir Hilfe
(Lehrkraft, Schulsozialarbeit)
• spiele ich mit weichen Bällen.
• nutze ich keine Skateboards etc..
• werfe ich im Winter keine Schneebälle.
Auf dem Schulweg
Der Schulweg ist nach dem Schulwegplan zurückzulegen. Eltern,
Schülerinnen und Schüler werden über den Schulweg informiert.
Verhalten der Fahrschüler
• Schülerinnen und Schüler, die Busse des Öffentlichen
Personennahverkehrs benutzen, unterliegenden
Beförderungsbedingungen des ÖPNV und benötigen von
dem jeweiligen Verkehrsträger einen Fahrausweis.
• Damit die Schülerbeförderung ohne größere Probleme oder
Konflikte stattfindet, müssen auch hier Regeln eingehalten
werden:
• Für die Beförderung in den Bussen der ORN ist es
Voraussetzung, dass Schülerinnen und Schüler Rücksicht
aufeinander nehmen, die Einrichtungen der Busse nicht
beschädigen und dafür sorgen, dass der zur Verfügung
stehende Platz genutzt wird. Ältere und größere
Schülerinnen und Schüler müssen auf jüngere und kleinere
Kinder Rücksicht nehmen.
• Grundschülerinnen und -schüler haben immer Vorrang!
• Ankommende Schülerinnen und Schüler verlassen den
Busbereich sofort und begeben sich auf die Schulhöfe.
• Nach Unterrichtsschluss nutzen die Fahrschülerinnen und –
schüler den nächstmöglichen Bus.
• Grundschülerinnen und -schüler warten nach Schulschluss
nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem benachbarten
Schulhofbereich im Sichtfeld der Busaufsicht.
• Erst wenn die ankommenden oder wartenden Busse ihre
Türen geöffnet haben, gehen die Schülerinnen und Schüler
langsam und ohne zu drängeln zum Einstieg der Busse.
• Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft ist zu
folgen.
In der Mittagspause
• Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 4 bis 6, die
nicht am Mittagstisch teilnehmen, aber in der PM
angemeldet sind oder an AGs bzw. Sportkursen teilnehmen,
verbringen die Mittagspause unter Aufsicht auf dem oberen
Schulhof.
• Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7, 8, 9 und
10 können das Schulgelände in der Mittagspause verlassen
und unterstehen keiner direkten Aufsicht, wenn das
schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei
der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorliegt.
In der Cafeteria
• ziehe ich meine(n) Jacke/ Mantel, Mütze aus und stelle
meine Schultasche ordentlich im Vorraum zur Cafeteria ab.
• verhalte ich mich angemessen und respektvoll (leises
Reden, Gehen, Anstellen).
• bringe ich nach Beendigung meiner Mahlzeit mein Geschirr
zurück, wische meinen Platz sauber und schiebe meinen
Stuhl ran.
3. Verantwortlichkeiten der Lehrerinnen und Lehrer
Wir Lehrerinnen und Lehrer…
• sind Vorbilder für unsere Schülerinnen und Schüler.
• setzen klare Regeln und Grenzen und achten konsequent
auf deren Einhaltung. Vorfälle werden der Klassenlehrkraft
umgehend gemeldet.
• schaffen eine entspannte und ansprechende
Lernumgebung.
• erscheinen pünktlich zum Unterricht und beenden diesen
auch pünktlich.
• legen als Klassenlehrkraft die jeweiligen Dienste in unserer
Klasse fest.
• schließen den Unterrichtsraum vor den Pausen und nach
Ende der Unterrichtszeit ab und achten darauf, dass der
Raum ordentlich hinterlassen wird. Die Stühle werden
hochgestellt. Der Raum wird sauber und aufgeräumt
verlassen. Die Fenster werden nach Unterrichtsende
geschlossen.
4. Verantwortlichkeiten der Eltern
• In der Grundstufe muss die Krankmeldung eines Kindes am
ersten Tag durch Eltern oder Mitschüler möglichst beim
Klassenlehrer erfolgen.
• Eine Entschuldigung muss spätestens nach 3 Tagen der
Klassenlehrkraft in schriftlicher Form vorgelegt werden.
• Teilnahme an Elternabenden und Infoveranstaltungen in
der Schule
• Besonders in der Grundstufe regelmäßige Überprüfung der
Schülermaterialien auf Vollständigkeit
• Außerdem freut sich die Schule und der SEB über
Unterstützung bei Schulveranstaltungen.
Wenn wir alle auf diese Regeln achten, gelingt es uns, dass in
einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung und Toleranz gearbeitet
werden kann.