Ethik- oder Religionsunterricht

 

Im Rahmen der Schulanmeldung melden die Eltern ihre Kinder für denUnterricht in Ethik, katholischer Religion oder evangelischer Religion an.

Merkblatt zu Wechsel des Religions- bzw. Ethikunterricht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigt,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

diese Merkblatt soll Ihnen und euch Hinweise geben, wenn Sie/Ihr einen Wechsel vom Religions- in den Ethikunterricht oder umgekehrt anstreben. Grundlage für den Wechsel ist § 100 (HSchG) in Verbindung mit §5(RelKErzG).

  • Schülerinnen und Schüler besuchen grundsätzlich den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses
  • Schülerinnen und Schüler ohne Bekenntnis oder Angehörige einer anderen Religionsgemeinschaft als der katholischen oder evangelischen Kirche besuchen grundsätzlich den Ethikunterricht.
  • Im Falle eines Wechsels müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorgebracht werden, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegenstehen, oder Gründe angeführt werden, die dem Ethikunterricht entgegenstehen.

Praxis der Ab- und Anmeldung des Religions- oder Ethikunterrichtes:

  • Eine Abmeldung vom Religions- oder Ethikunterricht bitten wir aus Planungsgründen zum Ende des Schuljahres bis zum letzten Freitag vor den Ferien (Für das SJ 24/25 wäre dies der 27.06.2025) für das folgende Jahr vorzunehmen. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
  • Die Erklärung ist bei der aktuell betreuenden Religions- Ethiklehrkraft abzugeben. Je nach Alter gilt:
  • Vor dem 12. Geburtstag: Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben.
  • Nach dem 12. und vor dem 14. Geburtstag: Zusätzlich zur Unterschrift der Eltern muss die Schülerin bzw. der Schüler eine Unterschrift leisten. Ab diesem Alter dürfen die Schutzbefohlenen nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden.
  • o Nach dem 14. und vor dem 18. Geburtstag: Die Schülerin bzw. der Schüler muss die Erklärung selbst unterschreiben. Die Eltern werden über diese Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
  • Ein beratendes Gespräch bei der aktuellen Fachlehrkraft hat zu erfolgen. Der Antrag wird mit der aufnehmenden Fachlehrkraft besprochen und an die Schülerin/den Schüler zurückgegeben.