Informationen zum Einschulungsverfahren 2025/26
Liebe Eltern,
im Sommer 2025 ist es so weit: Ihr Kind wird ein Schulkind.
Nachfolgend wollen wir Sie kurz über die Abläufe an unserer Schule und die gesetzlichen Bestimmungen zur Einschulung informieren.
Diese Informationen sollen dazu beitragen, dass der Übergang Ihres Kindes aus dem Kindergarten in unsere Schule reibungslos geschieht und ein guter Start in das Schulleben gelingt.
Einen interessanten und informativen Einblick in die Arbeit der ersten Klassen und der gesamten TTS erhalten Sie auch immer am Tag der offenen Tür, der in der Regel im November jeden Jahres stattfindet. Sie werden über einen Aushang in den Kitas darüber informiert.
gez. Sandra Scheinig
(Grundstufenleitung)
Ablauf an der Theißtalschule
Die Schulanmeldung läuft wie folgt ab
a) Informationsabend in der Theißtalschule
Am 07.02.2024 findet um 19.00 Uhr ein gemeinsamer Informationsabend der Theißtalschule und der Lenzenbergschule in der Lenzenberghalle Niederseelbach statt.
b) Anmeldung in der Schule
In der Zeit vom 22.04.2024 bis 26.04.2024 begleiten Sie Ihr Kind zur Theißtalschule Niedernhausen, um es für die Schulaufnahme im Sommer 2025 anzumelden.
Einen Termin können Sie ab dem 01.04.2024 telefonisch über das Sekretariat unter der Nummer 06127 / 90 700 vereinbaren.
Bei der Anmeldung geben Sie Ihre Anmeldeunterlagen im Sekretariat ab oder füllen diese dort aus (bitte Stammbuch bzw. Geburtsurkunde mitbringen), anschließend findet ein Gespräch mit Ihnen, Ihrem Kind und der Leiterin der Grundstufe oder den Lehrerinnen des Einschulungsteams statt (Zeitaufwand ca. 20 Minuten).
Der Anmeldetermin für Kann-Kinder findet ebenfalls in dieser Woche statt. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, dass Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll und bringen Sie neben den Anmeldeunterlagen auch einen Antrag auf vorzeitige Einschulung mit. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Sekretariat der Theißtalschule oder auf der Homepage unter http://www.theisstalschule.de/uebergang_kita_nach_1/
c) Schulärztliche Untersuchung
Das Gesundheitsamt schreibt die Eltern ab Herbst 2024 zur Terminabsprache persönlich an. Die schulärztlichen Untersuchungstermine finden ausschließlich vormittags statt.
d) Zusammenarbeit mit dem Kindergarten
Die Theißtalschule arbeitet seit Jahren intensiv mit den örtlichen Kindertagesstätten zusammen. In gemeinsamen Gesprächen findet ein vertrauensvoller Austausch über die Entwicklung der Kinder statt. Die Kindertagesstätten verfügen über wesentliche Informationen, welche für die Einschulung und Beratung der Eltern notwendig sind. Die Erzieherinnen kennen Ihr Kind schon über einen längeren Zeitraum und erleben es täglich bei gemeinsamen Aktivitäten.
Dies sind wesentliche Voraussetzungen, um die Kinder in ihrer Entwicklung umfassend einschätzen zu können.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung, die diese notwendige Transparenz ermöglicht.
e) Schnuppertag
Jedes Jahr findet ein so genannter „Schnuppertag“ für die Schulanfänger/innen statt. Die Kinder sind eingeladen, bei Spiel und Arbeit ihre neue Schule kennen zu lernen. Der Termin wird Ihnen zeitnah im Kindergarten bekannt gegeben (Frühjahr 2025)
f) Klasseneinteilung
Die Klasseneinteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die u. a. im Einschulungskonzept nachzulesen sind (z.B. gleiche Anzahl an Mädchen und Jungen, möglichst gleiche Klassenstärken). Sie können hierzu einen Wunschpartner nennen
g) erster Klassen-Elternabend
Am Montag, den 18.08.2025 findet für alle Eltern der 1. Klassenelternabend in der Aula des D-Gebäudes und anschließend in den einzelnen Klassen statt
h) erster Schultag
Der erste Schultag für Ihr Kind ist Dienstag, der 19.08.2025. Die Schulaufnahmefeier findet in 2 Gruppen um 10.00 Uhr bzw. 11.00 Uhr in der Turnhalle der Theißtalschule statt. Jeweils vorher um 9.00 Uhr bzw. 10.00 Uhr können Sie einen ökumenischen Einschulungsgottesdienst in der katholischen Kirche besuchen.
Gesetzliche Bestimmungen
Das Hessische Schulgesetz und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften legen fest
a) Pflichtkinder
Für Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis 01. Juli 2019 geboren sind, beginnt die Schulpflicht mit dem Schuljahr 2025/2026 darüber hinaus auch für die noch nicht eingeschulten Kinder älterer Jahrgänge
b) Vorzeitige Einschulung („Kann-Kinder“)
Kinder, die nach dem 01. Juli 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, können nach §58 Abs. 1 HSchG auf schriftlichen Antrag der Eltern (Formular im Sekretariat der Theißtalschule oder über die Homepage erhältlich) in die Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig
c) Zurückstellung vom Schulbesuch
Bestehen vor der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind kognitiv, körperlich oder sozial-emotional genügend entwickelt ist, um am Unterricht mit Erfolg teilzunehmen, so kann die Schulleitung nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und unter Einbeziehung des Schulpsychologischen und Schulärztlichen Dienstes das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen.
d) Vorlaufkurse
Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, nehmen laut Hessischem Schulgesetz ab Montag, den 26.08.2024 an einem verpflichtenden Vorlaufkurs zur Vorbereitung des Schulanfangs teil.