Englandaustausch

Austausch mit der Putteridge High School in Luton (GB)

Liebe Eltern, liebe Schüler,

Im Schuljahr 2016/17 konnten wir zum ersten Mal einen Sprachaustausch mit England anbieten. Nachdem wir mehrere Jahre im Rahmen des Comenius-Programmes erste Kontakte knüpfen und erfolgreich zusammenarbeiten konnten, ist unser Austausch mit England entstanden. Die Putteridge High School ist eine Schule in Luton, einer kleinen Stadt nördlich von London.

Teilnahmebedingungen für den Schüleraustausch

  1. Ziele des Schüleraustauschs

Ein Schüleraustausch gibt dem Schüler Gelegenheit, die Sprachkenntnisse zu vertiefen und die Lebensverhältnisse in einem anderen Land kennenzulernen. Der Schüleraustausch verfolgt keine ausschließlich touristischen Ziele, Priorität hat das Leben in der Gastfamilie des Austauschschülers. 

  1. Eignung und Zulassung

 Zum Schüleraustausch können in der Regel die Schüler der Realschulklasse 9 zugelassen werden:

  • die von ihrer Persönlichkeit her erwarten lassen, dass der Austausch zu einem Gewinn wird
  • die bereit sind, gemeinsam mit dem Partner die Freizeit zu gestalten und sich in die Gastfamilien einzufügen
  • die Willens sind, bei der Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts (z.B. durch selbständige Beiträge im Englischunterricht) mitzuwirken.
  • die aufgeschlossen sind für das andere Land und seine Kultur (dazu gehören auch Besuche von Museen, Kirchen etc.).
  1. Pflichten der Austauschschüler
    Da der Schüleraustausch eine Schulveranstaltung ist, sind die Schülerinnen und Schüler an die Weisungen der begleitenden Lehrer gebunden (Fehlverhalten führt u.U. zu pädagogischen Maßnahmen).
    Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Im Ausland ist das vorgesehene Programm verbindlich
  2. Pflichten der Eltern

 

  • Ein Schüleraustausch ist nur mit dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu verwirklichen, d.h. Sie verpflichten sich, einen Austauschschüler für die gleiche Dauer bei sich aufzunehmen und wie ein eigenes Kind zu betreuen. Sie sollen ihm dabei ggf. den Erwerb der deutschen Sprache erleichtern. Sie werden gebeten, bei Schwierigkeiten irgendwelcher Art die verantwortlichen Lehrer zu informieren.
  • Mit der Unterschrift unter dem Austauschantrag bestätigen Sie, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Auf mögliche körperliche Probleme (z.B. Allergien) sollten Sie uns in einem Begleitschreiben hinweisen. Sollte sich vor dem Austausch im Gesundheitszustand Ihres Kindes eine Änderung ergeben, so bitten wir um eine rasche Nachricht. Ihr Kind muss ausreichend und im Ausland gültig krankenversichert sein.
  1. Aufgaben der Schule

 Die Schule übernimmt

  • die Organisation des Austauschs einschließlich der Fahrten
  • die Betreuung der Austauschschüler im Gastland durch begleitende Lehrer
  • die Gestaltung eines Programms für die Gastschüler
  1. Kosten
  • Mit der Zuweisung eines Partners wird der Reisepreis fällig. Dieser beläuft sich erfahrungsgemäß auf max. 150 €. Bei Rücktritt muss im Allgemeinen der volle Reisepreis bezahlt werden, es sei denn, dass die Kosten noch nicht entstanden sind.

Carmelina Iacono

Fachlehrerin Englisch