Coronaregeln ab dem 02.05.2022 (veraltet)

Liebe Schulgemeinde,

hier erhalten Sie die aktuellen Informationen des Kultusministeriums und des Gesundheitsamtes des RTK.

Im Einzelnen sind dies:

Die wesentlichen Änderungen, die ab Montag (2. Mai 2022) in Kraft treten, fasse ich wie folgt zusammen:

–       Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt

–       Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiteren in der Schule Tätigen können wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests für die häusliche Testung erhalten – gilt bis zu den Sommerferien; Inanspruchnahme des Angebots ist freiwillig

–       weitere Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist freiwillig möglich

–       grundlegende Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette sind einzuhalten

–       Eltern können ihre Kinder nicht mehr voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden (Attest als Vorlage notwendig)

Regelungen zur Absonderung geändert:

–       Verkürzung auf fünf Tage

–       Absonderung soll darüber hinaus eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen

–       Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit

–       Quarantäne-Regelungen für Haushaltsangehörige werden ebenso aufgehoben

–       Möglichkeit der vorzeitigen Freitestung für Schülerinnen und Schüler sind aufgehoben

 

Bitte beachten Sie dazu auch die Vorgaben des Ihnen bereits zugesandten Hygieneplans 10.0, der wie geplant am Montag, dem 2. Mai 2022, in Kraft trat.

 

–       Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

–       Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht ist im regulären Klassen oder Kursverband einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote wieder möglich. Gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb.

–       Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.

–       Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung kann wieder in vollem Umfang im Unterricht erfolgen.

 

Wie immer bitte ich zu beachten, dass die Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzt. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den verlinkten Schreiben.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

Konstanze Kreutzer

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Schulleiterin

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