Quarantäne- und Isolationsregeln

Liebe Schulgemeinde,

auch in der Theißtalschule häufen sich die Corona-Fälle. Deswegen, zur besseren Übersichtlichkeit nochmals die seit dem 17.01.2022 gültigen Regelungen:

Wenn Ihr Kind einen positiven Schnelltest oder einen PCR-Test hat, melden Sie das bitte so schnell wie möglich an die Klassenlehrer  und(!!!) an das Sekretariat per mail unter:  

Nur wenn wir zeitnah diese Informationen haben, können wir die Kolleginnen und Kollegen, die Mitschüler, das Gesundheitsamt und das Staatliche Schulamt informieren und uns über weitere Maßnahmen abstimmen.

zusammengefasste QUARANTÄNE- UND ISOLATIONSREGELN IN HESSEN seit dem 17.01.2022 (die ausführlichere Variante finden Sie hier)

Positiver Schnell- oder PCR-Test / Corona-Infizierte (unabhängig vom Impfstatus):

  • 10 Tage Isolation. Keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig.
  • Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test).

Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • 10 Tage Quarantäne.
  • Keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig.
  • Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test).
  • Freitestung für Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder bereits nach 5 Tagen möglich.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind:

  • Dreifach geimpft (geboostert).
  • Genesen und doppelt geimpft.
  • Doppelt geimpft und genesen.
  • Geimpft, genesen, geimpft.
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung).
  • Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests).
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung).

weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen
Herzliche Grüße
Konstanze Kreutzer—–
Schulleiterin
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