Quarantäne- und Isolationsregeln

Liebe Schulgemeinde,

auch in der Theißtalschule häufen sich die Corona-Fälle. Deswegen, zur besseren Übersichtlichkeit nochmals die seit dem 17.01.2022 gültigen Regelungen:

Wenn Ihr Kind einen positiven Schnelltest oder einen PCR-Test hat, melden Sie das bitte so schnell wie möglich an den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin und(!!!) an das Sekretariat per mail unter:  

Nur wenn wir zeitnah diese Informationen haben, können wir die Kolleginnen und Kollegen, die Mitschülerinnen und Mitschüler, das Gesundheitsamt und das Staatliche Schulamt informieren und uns über weitere Maßnahmen abstimmen.

zusammengefasste QUARANTÄNE- UND ISOLATIONSREGELN IN HESSEN seit dem 17.01.2022 (die ausführlichere Variante finden Sie hier)

Positiver Schnell- oder PCR-Test / Corona-Infizierte (unabhängig vom Impfstatus):

  • 10 Tage Isolation. Keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig.
  • Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test).

Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • 10 Tage Quarantäne.
  • Keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig.
  • Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test).
  • Freitestung für Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder bereits nach 5 Tagen möglich.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind:

  • Dreifach geimpft (geboostert).
  • Genesen und doppelt geimpft.
  • Doppelt geimpft und genesen.
  • Geimpft, genesen, geimpft.
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung).
  • Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests).
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung).

weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen
Herzliche Grüße
Konstanze Kreutzer—–
Schulleiterin

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