Liebe Schulgemeinde,
auch in der Theißtalschule häufen sich die Corona-Fälle. Deswegen, zur besseren Übersichtlichkeit nochmals die seit dem 17.01.2022 gültigen Regelungen:
Wenn Ihr Kind einen positiven Schnelltest oder einen PCR-Test hat, melden Sie das bitte so schnell wie möglich an die Klassenlehrer und(!!!) an das Sekretariat per mail unter:
Nur wenn wir zeitnah diese Informationen haben, können wir die Kolleginnen und Kollegen, die Mitschüler, das Gesundheitsamt und das Staatliche Schulamt informieren und uns über weitere Maßnahmen abstimmen.
zusammengefasste QUARANTÄNE- UND ISOLATIONSREGELN IN HESSEN seit dem 17.01.2022 (die ausführlichere Variante finden Sie hier)
Positiver Schnell- oder PCR-Test / Corona-Infizierte (unabhängig vom Impfstatus):
- 10 Tage Isolation. Keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig.
- Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test).
Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):
- 10 Tage Quarantäne.
- Keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig.
- Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test).
- Freitestung für Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder bereits nach 5 Tagen möglich.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind:
- Dreifach geimpft (geboostert).
- Genesen und doppelt geimpft.
- Doppelt geimpft und genesen.
- Geimpft, genesen, geimpft.
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung).
- Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests).
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung).
weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
- Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
- Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen
Konstanze Kreutzer—–
Schulleiterin