Maskenpflicht sowie neue Einwilligung Selbsttests!

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

zur Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule werden auch im neuen Schuljahr Tests notwendig – drei wöchentlich in den ersten vierzehn Tagen – dannach wie gewohnt zwei wöchentlich.

Nicht notwendig sind die Tests für von einer Covid-Erkrankung-Genesene und Geimpfte mit entsprechendem Nachweis.

Für das neue Schuljahr ist eine neue Einwilligungserklärung vorgesehen.

OHNE DIESE ERKLÄRUNG darf Ihr Kind nicht getestet werden und damit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, es sei denn, Sie legen einen negativen Test aus einem Testzentrum vor. 

Es ist also entscheidend wichtig, dass Ihr Kind bereits am ersten Schultag nach den Ferien mit einem entsprechenden Nachweis oder der unterschriebenen Erklärung zur Schule kommt. Anderenfalls muss das Kind nach Hause geschickt werden!

Eine Kurzanleitung zur Durchführung des Selbsttests können Sie hier herunterladen.

Beachten Sie auch, dass in den ersten beiden Schulwochen das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht verpflichtend ist! Im aktuellen Schulschreiben heißt es dazu:

„Ich weise noch einmal darauf hin, dass während der ersten beiden Präventionswochen eine Maskenpflicht auch am Platz während des Unterrichts gilt und dass zum neuen Schuljahr nicht nur von Lehrkräften, sondern auch von Schülerinnen und Schülern eine medizinische Maske zu tragen ist und eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht.“

Mit freundlichen Grüßen

Konstanze Kreutzer

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