Gestern 5. Werktag in Folge mit Inzidenzwert unter 100 im RTK

Landesregelungen gelten ab Sonntag!

 Auszug aus der Regelung der Bundesnotbremse:
„Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona-Einrichtungsschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes“:

Gemäß aktueller Verordnungslage greifen also in unserem Kreis ab morgen (Sonntag) die Reglungen der Bundesnotbremse nicht mehr. Stattdessen gelten von da an die Regelungen der hessischen Corona-Landesverordnung, mit den im hessischen Corona-Kabinett beschlossenen zweistufigen Lockerungen ab Montag (s. Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts von gestern, 12.05.)

Am Montag, den 17.5. gilt also für unsere Schülerinnen und Schüler:

  • Klassen 1-6, Vorklassen und Vorlaufkurse gehen in den Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb)
  • Abschlussklassen werden im Präsenzunterricht beschult (R10a in der Mensa, die R10b in der Aula, die H9 im Klassenraum)
  • Klassen 7 und aufsteigend werden weiterhin im Wechselunterricht beschult
  • Es gilt weiterhin die Testpflicht (montags und mittwochs zu Unterrichtsbeginn oder in einem Testzentrum! Der Test darf maximal 72 Stunden alt sein)
  • Es gilt Anlage 1 des Hygieneplans (Abstandsregeln innerhalb des Klassenraums werden aufgehoben, Abstandsregeln außerhalb des Klassenraums bleiben bestehen)
  • Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines MNS
  • Bei einer Inzidenz unter 100 an weiteren 14 Tagen nach Inkrafttreten von Stufe 1 oder bei einer Inzidenz unter 50 an weiteren 5 Tagen nach Inkrafttreten von Stufe 1, tritt Stufe 2 in Kraft (Alle Jahrgänge einer Schule gehen in den Präsenzunterricht)

Elternbrief des Hessischen Kultusministers

Schulschreibendes Hessischen Kultusministers

Erreicht haben uns schon viele Fragen zum Testen in voller Klassenstärke und unter Aufhebung der Abstandsregelungen in den Jg. 1-6.

Für die kommende Woche bleibt uns nur, Sie auf die Möglichkeit von Tests in Testzentren hinzuweisen und Sie zu bitten, diese bis zu einer guten und praktikablen Lösung durch die Schule zu nutzen!

Das Frühstück in der Grundschule wird außerhalb des Klassenraums unter Einhaltung von Abstandsregelungen eingenommen werden.

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