Elternschreiben zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hier können Sie ein Elternschreiben des Hessischen Kultusministers zum Ablauf des Schulbetriebes nach den Osterferien herunterladen.

Die wichtigsten Fakten sind dabei, dass die Jahrgänge 7-10 weiterhin im Distanzunterricht beschult werden und dass der Nachweis eines negativen Testergebnisses, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung ist.

Zu den Selbsttests haben Sie von mir bereits ein Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 30. März 2021 erhalten. Sie finden es auch unter kultusministerium.hessen.de.

Sie können selbst  entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei.

Ein zuhause  durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus. Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult.

Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht bei der Klassenlehrkraft ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.

Für die Testung in der Schule ist eine Einwilligungserklärung angekündigt, die ich Ihnen weiterleiten werde, sobald sie mir vorliegt.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund und besonnen!

Konstanze Kreutzer

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Schulleiterin

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