Informationen an die Schulgemeinde der Theißtalschule Niedernhausen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei einige wichtige Informationen aus der Theißtalschule:

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wieder alle Stellen in der Schulsozialarbeit besetzt sind. So begrüße ich Frau Mareike Kilb für die Sekundarstufe I und Johannes Burghardt für die Grundstufe. Beide sind mit vollen Stellen an unserer Schule. Herzlich willkommen, ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

CO2-Ampeln/ Lüften:

Der Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger hat Co2-Ampeln für alle Unterrichtsräume beschafft und unsere Hausmeister sind aktuell dabei, diese zu installieren. Die Ampeln zeigen an, wann der Klassenraum gelüftet werden muss.

Erreichbarkeit Gesundheitsämter im Zusammenhang mit Covid 19-Infektionen

Es erreichen uns vermehrt Meldungen, dass das Gesundheitsamt schwer über die angegebenen Telefonnummern erreichbar ist. Ich möchte Sie auf die Möglichkeit hinweisen, eine Mailanfrage () zu stellen, die in der Regel kurzfristig beantwortet wird.

SL-Information: Umgang bei Covid-19-infizierten Schüler/innen und SuS in Quarantäne Allgemein: Es kommen vereinzelt Klagen darüber, dass von Seiten der Schulleitung zu wenig darüber informiert werde, dass und welche Schüler/innen positiv getestet und/oder wieso sie in Quarantäne geschickt wurden.

Hierzu möchte ich klarstellen, dass die Schulleitungen nicht den Auftrag haben, Erstkontakte zu und dem Gesundheitsamt zu melden. Die Weitergabe dieser Information an eventuelle Dritte (Kurs- oder Klassenteilnehmer) obliegt (und oblag im Übrigen von Beginn an) den Gesundheitsämtern. Diese ermitteln jeweils individuell über die Infizierten, an welchen Tagen die Betreffenden infektiös waren. Wenn die Schüler/-innen sich an diesen Tagen an unsere Schutzmaßnahmen gehalten haben, wird in der Regel von einer Quarantäneanordnung der Sitznachbarn abgesehen. Anders verhält es sich nur, wenn diese/r Nachbar/in auch privat (und damit oftmals ungeschützt und ohne Mindestabstand) in Kontakt stand.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Daten von Betroffenen an Sie weitergeben dürfen.

Neu ist:

Vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werden nur die direkten Kontaktpersonen in der Schule, die in den beiden Tagen vor Symptombeginn bzw. Abstrich der positiv getesteten Person im Unterricht der Klasse anwesend waren. War die positiv getestete Person in diesem Zeitraum nicht anwesend, ist die Schule grundsätzlich nicht betroffen.

Bei einer Quarantäneanordnung (positive Testung oder Kontaktperson 1. Grades) werden die Klassenlehrkräfte vom Sekretariat oder von mir darüber informiert. Diese geben die Meldung an ihr Klassenteam bzw. die Fachlehrkräfte der/s Betreffenden weiter. In allen Fällen stellen die Lehrkräfte sicher, dass die abwesenden Schüler/innen mit Unterrichtsmaterial versorgt werden.

Wenn Sie betroffen sind, benötigen wir Ihre Mithilfe. Das Gesundheitsamt informiert uns nicht direkt. Sie als Eltern müssen bitte die Klassenlehrkraft und das Sekretariat schriftlich per E-Mail informieren, wenn

a) Sie oder ein Mitglied Ihres Haushaltes betroffen sind (positive Testung bzw. eine Quarantäneanordnung) oder

b) Ihr Kind an unserer Schule ein Betretungsverbot ausgesprochen bekam oder

c) Ihr Kind aufgrund von getesteten Personen im gleichen Haushalt bis zum Ergebnis zuhause bleiben muss.

Bitte informieren Sie uns auch über die Dauer der Quarantänemaßnahmen bzw. des Betretungsverbots und den Zeitpunkt, an dem das betroffene Kind wieder am Unterricht teilnimmt. Die schriftliche Anweisung des Gesundheitsamtes dient Ihnen als Entschuldigung bei der Klassenleitung.

Bitte passen Sie weiterhin gut auf sich auf!

Mit freundlichen Grüßen

Konstanze Kreutzer

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