Anpassung der Hygieneregeln nach den Herbstferien

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, ist auch der Rheingau-Taunus-Kreis inzwischen als Risikogebiet eingestuft. Mir sind 4 Covid19 erkrankte SchülerInnen unserer Schule bekannt, ebenso mehrere SchülerInnen, für die das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne angeordnet hat.

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte:
es ist entscheidend wichtig, dass Sie bei Verdachtsfällen, positiven Tests oder offiziellen Quarantäneanweisungen des Gesundheitsamtes die jeweilige Klassenlehrkraft und das Sekretariat(!) informieren.

Bitte mit dem Datum, bis zu dem die Quarantäne angesetzt ist. Und Sie müssen uns bitte auch zurückmelden, wenn das Kind nach einem negativen Test oder dem Ablauf der Quarantäne wieder symptomfrei zur Schule gehen kann.

All diese Informationen sammelt das Sekretariat und gibt sie an die zuständigen Ämter weiter. Nur so können wir den Überblick behalten und einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegen wirken.

 

Der vor den Ferien versandte Hygieneplan 6.0 gilt weiterhin, wurde aber vom Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger, in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt gestern um die folgenden Punkte ergänzt (detailierte Mails siehe unten):

  • Generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse
  • Generelle EMPFEHLUNG, den Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien stattfinden zu lassen.
  • Für Grundschulen gilt die Empfehlung, den Schulsport in diesem Zeitraum kontaktlos durchzuführen.
  • Gesichtsvisiere sind nicht als Ersatz erlaubt.

Die genannten Punkte gelten ab dem Schulstart am Montag und sind zunächst für 14 Tage geplant.

Heute noch klären mussten wir die Fragen nach Essen und Trinken trotz Maskenpflicht ab der Jahrgangsstufe 5. Leider gibt es dazu bisher keine Festlegungen des Rheingau-Taunus-Kreises als Schulträger. Ich werde diese Frage aber weiterleiten. bis auf weiteres gilt daher:

  • (analog zur Regelung in Wiesbaden): Essen und Trinken sind ab Jahrgangsstufe 5 nur im Freien mit Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m erlaubt.
  • Mensa: (analog zur Regelung im MTK): Die Maskenpflicht gilt auch hier, sobald die Schülerinnen und Schüler ihren Platz erreicht haben, nehmen Sie die Maske zum Essen ab.
  • Des weiteren erinnere ich an die Pflicht, alle 20 Minuten zu lüften. Den Schülerinnen und Schülern bleibt es freigestellt und selbst überlassen, eine Decke und warme Kleidung mitzubringen.
  • Maskenpflicht: Bitte beachten Sie, dass beim dauerhaften Tragen einer Maske diese nur solange wirksam ist, solange sie trocken ist. Die Schülerinnen und Schüler brauchen also vermutlich mehrere Masken pro Tag. Bitte statten Sie Ihre Kinder damit aus. Im Sekretariat stehen (für Ausnahmefälle!) auch Masken zur Verfügung.

Angekündigt sind weitere Anpassungen durch den Krisenstab des Landrates und auch wir als Schule werden unser Hygienekonzept nach Absprache mit allen Beteiligten anpassen müssen.

Ich werde Sie über alle Neuerungen zeitnah per Email informieren und Sie werden auch alle Informationen der Homepage der Schule entnehmen können.

Ich bitte Sie dennoch, insbesondere jetzt in der Verschärfung der Situation, besonnen und vorsichtig zu bleiben!

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Konstanze Kreutzer
Schulleiterin

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