Vorgehen bei positivem Coronafall – Infos vom Gesundheitsamt

Falls ein positiver Fall an der Schule auftreten sollte,
was würde das für mein Kind bedeuten?

Mein Kind ist nicht in der Klasse  dem Kurs mit dem positiven Fall:

  • Wenn die Klasse / dem Kurs meines Kindes getrennt von der Klasse/ dem Kurs des positiven Falls ist, gibt es keine Einschränkungen oder Auflagen.

 

Mein Kind ist in der Klasse/ dem Kurs mit dem positiven Fall:

  • Die  Klasse / der Kurs bleibt vorsorglich zu Hause.
  • Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit den Eltern des positiv getesteten Kindes (oder der Lehrkraft, falls diese der positive Fall ist) und der Schulleitung auf.
  • Das Gesundheitsamt nimmt anschließend schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern der übrigen Kinder auf, um Details zu erfragen, das weitere Vorgehen zu besprechen und die Quarantänedauer festzulegen.
  • Wenn das Gesundheitsamt Quarantäne für mein Kind oder auch für andere Personen in meinem Haushalt anordnet, dürfen weitere Kinder dieses Haushaltes, die jünger als 12 Jahre alt sind, nicht in die Kita oder Schule gehen.  (neu:) nach der aktuell für Hessen gültigen 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus die Schule und Kita nur besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes keine Krankheitssymptome für Covid-19, insbesondere Fieber, trockener Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust, haben.

Wenn kein positiver Fall in der Schule aufgetreten ist, sondern nur ein Verdachtsfall besteht, bleibt das betreffende Kind zu Hause. Nur wenn ein Test gemacht werden muss und dann ein positives Ergebnis vorliegt, kommt es zu dem oben beschriebenen Vorgehen.

Generell prüft das Gesundheitsamt jeden Einzelfall, sodass je nach Fall auch Abweichungen des beschriebenen Vorgehens möglich sind.

Stand 01.12.2020

 

Ursprüngliches Originaldokument vom 19.09.

Ergänzungsschreiben vom 01.12.2020

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